Der MPU Berater bereitet die Betroffenen auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Diese Vorbereitung kann entweder online oder offline erfolgen. Der Kandidat wird durch diese Vorbereitung auf die Anforderungen und den Ablauf vorbereitet. Es werden alle Formalitäten geklärt und es besteht die Möglichkeit der Sperrfristverkürzung.
Was ist eine MPU und wann sollte man zu einem MPU Berater gehen?
Die Tauglichkeitsuntersuchung wird von der Führerscheinstelle anberaumt. Dabei wird die Fahrtauglichkeit infrage gestellt. Sobald die Untersuchung angeordnet ist, darf die Person nicht mehr fahren und der Führerschein wird vorübergehend entzogen. Der Führerschein wird erst wieder ausgehändigt, wenn eine erfolgreiche Teilnahme an der MPU erfolgt ist. Die Untersuchung besteht aus vier Abschnitten: Leistungstest, Fragebögen, ärztliche Untersuchungen und ein verkehrspsychologisches Gespräch.
Das Gespräch mit dem Psychologen hat es in sich. Zahlreiche Fragen, die nur darauf abzielen, den Betroffenen zu analysieren. Um so gut wie möglich abzuschließen, ist eine umfassende Vorbereitung bei einem MPU Berater Pflicht.
Das ist allerdings mit hohen Kosten verbunden. Daher ist es kein Wunder, dass sich zahlreiche Betroffene überlegen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, diese Anordnungen zu umgehen. Verjährt die Untersuchung bzw. die Untersuchungspflicht, diese abzulegen?
MPU Tilgungsfrist – Fakt oder Gerücht?
Die Anordnung zur MPU unterliegt keiner Verjährungsfrist im klassischen Sinn, wie es zum Beispiel bei einem Bußgeld der Fall wäre. Dementsprechend wird man offizielle Verjährungsfristen im deutschen Verkehrsrecht nicht finden. Das liegt daran, dass Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden von einer Verjährung ausgenommen sind.
Allerdings gibt es eine kleine Hintertür, durch die Betroffene die Untersuchung vermeiden können. Dafür ist es Voraussetzung, dass die betroffenen Personen sich im Straßenverkehr unauffällig verhalten haben. Hierbei spielt es keinerlei Rolle, ob man als Radfahrer oder sogar als Fußgänger unterwegs ist. Keine Auffälligkeiten dürfen gemeldet sein, damit man diese Hintertür verwenden kann. Zudem braucht man viel Geduld, sehr viel Geduld - insgesamt 15 Jahre.
In fünf Jahren dürfen sich die Betroffenen im Straßenverkehr absolut nichts zu Schulden kommen lassen. Im sechsten Jahr beginnt für zehn Jahre die „Verjährungsfrist“. Wie oben bereits erwähnt handelt es sich nicht um eine klassische Verjährungsfrist, vielmehr darf nach den restlichen zehn Jahren der Eintrag aus der Akte gelöscht werden. Auf diese Weise verschwindet auch die Verpflichtung, die Untersuchung abzulegen.
Sobald der Eintrag in der entsprechenden Akte nach insgesamt 15 Jahren gelöscht wird, kann die betroffene Person den Führerschein neu beantragen. Dabei wird die Fahrerlaubnis nicht einfach so ausgestellt. Vielmehr muss die Fahrschule besucht werden, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Es muss der Führerschein neu absolviert werden. Von der Theorie über den praktischen Teil bis hin zum Bestehen der Prüfung. Der Weg ist nicht nur mit langen Wartezeiten verbunden, sondern verursacht auch hohe Kosten.
Was macht ein MPU Berater?
Phillip Welch
Schlagwörter:
430 Wörter